Gussstück

Der allgemeinen Definition zu Folge, ist ein Gussstück ein Werkstück, dessen Gestalt durch das Erstarren von flüssigem Metall (oder einer Legierung) in einer Form entsteht. Dies ist auch noch ein mal von dem Deutschen Institut für Normung in der Europäischen Norm DIN EN 1559-1:2011 spezifiziert: Gießereiwesen – Technische Lieferbedingungen – Teil 1: Allgemeines.

Weiter gibt es noch die Abgrenzung zu Feingussstücken, hier wird aus genormten und ungenormten metallischen erschmolzenen Werkstoffen in offene Formen gegossen, diese werden nach dem Wachsausschmelzverfahren (oder auch Modellausschmelzverfahren genannt) hergestellt.

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